Für den einen ist es ganz klar definiert, für den anderen noch lange nicht: Kunst am Bau. Was heißt das eigentlich? Wo fängt Kunst am Bau an? Und wo hört die Grenze zu Kunst am Bau auf? Eine Antwort auf diese Fragen ist schwierig. Die Grenzen scheinen zu verwischen, aber in einem sind sich alle einig: Kunst am Bau ist ein Beitrag zur Umweltgestaltung.
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Fritz Kühn, Fassadenrelief, 1963 (Einsteinufer 43-53)
Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben.
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