Die Strafe wurde in Anlehnung an Buch 6, Kapitel 4, Artikel 1 des dänischen Gesetzes formuliert: „Daß Graf Johann Friedrich Struensee … zur wohlverdienten Strafe … Ehre, Leben und Besitz verwirkt haben soll, und … weiter, daß sein gräfliches Wappen vom Scharfrichter soll zerbrochen werden; so soll auch Johann Friedrich Struensees rechte Hand ihm lebend abgeschlagen werden und danach sein Kopf; sein Körper zerteilt und aufs Rad gelegt, aber Kopf und Hand auf einer Stange zur Schau gestellt werden.“
(Per Olov Enquist, Der Besuch des Leibarztes)
Im Stadtmuseum Halle kann man sich das Richtbeil, das Hand vom Arm und Kopf vom Körper trennte, anschauen. Es war sicher entsetzlich für Struensee zu hören, dass man auch sein gräfliches Wappen zerbrechen würde. Hoffentlich musste er dabei nicht mehr zugucken.
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