Denkmal des Freiherrn vom und zum Stein

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Die vom Bildhauer F. A. Hermann Schievelbein entworfene Statue für den preußischen Reformer Freiherr vom Stein (1757-1831) stand ab 1875 auf dem Dönhoffplatz. Es trägt die Inschrift »Dem Minister Freiherr vom Stein. Das dankbare Vaterland«.
Anlässlich vom Steins 150. Todestag 1981 wurde das restaurierte Denkmal vor dem DDR Aussenministerium aufgestellt. Seit 2003 steht es vor dem Berliner Abgeordnetenhaus in der Käthe-Niederkirchner-Straße.

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Aufhebung der Erbuntertänigkeit

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Als Wilhelm von Humboldt im Januar 1809 nach Berlin kam, notierte er entsetzt: „Berlin ist zu einem Dorf geworden.“
Neue Impulse für die Stadt gingen von den Reformgesetzen des Freiherrn vom und zum Stein aus, die den Rahmen für den politisch-gesellschaftlichen Neubeginn bildeten. Am 19. November 1808 trat die neue Städteordnung („Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“) in Kraft, die den städtischen Gemeinden Selbstverwaltung brachte und deren Leitgedanken die Stärkung des Gemein- und Bürgersinns sowie die Ausweitung der kommunalpolitischen Mitbestimmungsmöglichkeiten waren.
(hier)

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Kaiser Alexander I. von Russland besucht Freiherr vom Stein

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