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In jüngster Zeit beklagen Begeher und andere Mitarbeiter der Behörde immer häufiger das Bekleben der Hinweis- respektive Zusatzschilder Gehwegschäden sowie Geh- und Radwegschäden durch Dritte. Diese Schäden werden von den Begehern im Begehungsbuch handprotokollarisch festgehalten.
„Durch das Bekleben und Beschmieren der Schilder haben diese oft nur noch eine Halbwertszeit von einer Woche. Dann sind sie gar nicht mehr lesbar und müssen ausgetauscht werden“, stellt ein Mitarbeiter der Behörde fest.
Das Verschmieren und Bekleben öffentlicher Verkehrs- respektive Zusatzzeichen durch Dritte etwa in Form von Mitteilungen, Obszönitäten und Verzierungen vermittels nicht abwaschbarer Filzstifte und kleiner Aufkleber, die in aller Regel Demo- und Partyhinweise enthalten, sei eine „Unzumutbarkeit und ein Phänomen der Zeit“, sagt der Mitarbeiter. (aus: Gehwegschäden von Helmut Kuhn)

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