Am 1.10.1920 trat das „Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz)“ in Kraft. Damit erfolgte die umfassendste Stadterweiterung in der Geschichte Berlins und die Grundsteinlegung für das moderne Berlin des 20. Jahrhunderts.
Endlich ist es erreicht: der sehnlichste Wunsch der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung des Wirtschaftsgebietes von Groß-Berlin ist in Erfüllung gegangen, die Einheitsgemeinde ist Tatsache geworden! Mit der Hinwegfegung des Wilhelminischen Regiments war die Bahn frei geworden. Der Popanz der Berliner Präfektur ist verscheucht.
(Wilhelm Pfannkuch)